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GKV-Finanzlücke: Woher nehmen und nicht stehlen?

Die Kassenlage in der gesetzlichen Krankenversicherung ist desolat. Bereits seit 2004 füllen Bundeszuschüsse die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. des Gesundheitsfonds.

Fakt ist, dass in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr wieder eine beträchtliche Finanzierungslücke geschlossen werden muss; laut einer Schätzung der Bundesregierung werden es Stand heute rund 17 Mrd. Euro sein (lesen Sie auch hier).

Wir sprechen allerdings davon, dass es zusätzliche Gelder braucht…der Bundeszuschuss an die GKV liegt seit Jahren schon bei 14,5 Milliarden (!) Euro pro Jahr, da sich das System schon längst nicht mehr trägt und daher alle Steuerzahler (also auch pivat Krankenversicherte) nochmals extra zur Kasse gebeten werden. Nun reicht das 2022 nicht mehr aus und es sollen mind. nochmals 14,5, wahrscheinlicher aber 17 Mrd. Euro Zuschuss hinzukommen bzw. nötig werden.

Viel Geld, das angesichts der galoppierenden Teuerungsrate – laut Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2022 ca. 8,4 Prozent betragen – und seiner Folgewirkungen erst einmal aufgebracht werden muss.

Doch woher sollen die Milliarden kommen?

Vom Bund per Bundeszuschuss, wie bereits seit 2004 durchgängig geschehen?

Die Haushaltslage hat sich infolge der anhaltenden Energiekrise dramatisch verschlechtert. Bereits zweimal hat die Bundesregierung neue Sondervermögen (für die Bundeswehr und für den Gaspreisdeckel) ausgewiesen - also auch der Bund muss seinen Gürtel enger schnallen.

Dann doch von den Versicherten? Zum einen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits eine Beitragserhöhung für 2023 festgesetzt und zum anderen sitzt auch bei den Versicherten das Geld angesichts steigender Energie- und Lebensmittelpreise nicht mehr so locker wie noch vor einem Jahr.

Nichtsdestotrotz: Die Finanzlücke muss geschlossen werden – und das Zauberwort heißt nun: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.

Bei einem Blick auf den Entwurf stellt man fest, dass es sich wohl eher um ein „GKV-Finanznothilfegesetz“ handelt. Denn inwiefern eine mittelfristige Stabilisierung der GKV-Finanzen sichergestellt werden soll, bleibt die Bundesregierung schuldig. Von Stabilisierung kann also wahrlich keine Rede sein.

Was hingegen klar aus dem Gesetzesentwurf ersichtlich wird: die 14,5 Mrd. Euro „Standard-Zuschuss“ der letzen Jahre werden auch 2023 nicht reichen und man rechnet daher künftig mit 16,5 Mrd. Euro. Das sind immerhin 196 Euro pro Bundesbürger und Jahr, die für die GKV ausgegeben werden müssen.

„Müssen“ ist hier ein sehr interessantes Wort, denn die aktuell Problematik war und ist Demographie-Experten seit über 20 Jahren bewusst und sie sprechen ständig darüber. Auch Lösungsansätze kennt man schon seit Langem, doch die Politik will nicht zuhören und handeln.

Nun ist man zum Handeln gezwungen und macht „Akutversorgung“ statt Vorausplanung…

Auf der Ausgabenseite wird gekürzt, gestrichen und, wenn es nicht anders geht auch mal zu einem Bilanztrick gegriffen. Insgesamt sind also schlechtere Leistungen für Patienten und weniger Geld für Ärzte zu erwarten!

Wem das noch nicht Warnung genug ist, der möge sich die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen ansehen, denn auch die sind ordentlich zusammengeschmolzen. Laut Bundesregierung sind die Reserven nämlich von 21,3 Mrd. Euro Ende des Jahres 2018 auf 10 Mrd. Euro Ende 2021 zurückgegangen. Daran hat sich nun in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wenig geändert. Ende Juni 2022 betrugen die Finanzreserven in der GKV noch 9,6 Mrd. Euro bzw. 0,4 Monatsausgaben.

Dies sei, so die Bundesregierung, immerhin doppelt so viel wie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben vorsieht. Lachhaft!

Und: Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zuletzt angekündigte Expertenkommission, die sich um die Ausarbeitung künftiger GKV-Finanzreformen kümmern sollte, wird nun doch nicht eingesetzt.

Mit anderen Worten: Eine stabile GKV-Finanzierung sieht anders aus.

Oder mit ganz anderen Worten: „Rette sich wer kann!“

(Sofern es Ihnen möglich ist, lassen Sie sich bitte professionell zu einem Wechsel in eine gute Private Krankenversicherung - und damit weg von der GKV - beraten.)