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BGH stärkt Rechte der Versicherungsnehmer

 Der BGH hat in mehreren Urteilen 2014 und 2015 die Rechte von Versicherten, die mit kapitalbildenden Lebensversicherungen sparen, erheblich gestärkt.

Die Richter in Karlsruhe setzen die Rechte der Verbraucher in Bezug auf die Rückabwicklung dieser Lebens- und Rentenversicherungen immer stärker durch. Im Juli 2015 entschieden sie, dass im Falle eines Widerspruches auch die Abschluss- und Verwaltungskosten von den Versicherungen an die Versicherten zurückgezahlt werden müssen.

Bereits im Mai 2014 hatte der BGH klar gestellt, dass ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht besteht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Verbraucherrechte belehrt wurde. Im Fokus der Richter standen dabei die sog. „Garantiezinsen“ und formfehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die so gut wie alle Versicherungskonzerne versprachen und verwendeten.

Aber was ist das Problem mit dem „Garantiezins“?

Viele Versicherungsnehmer glauben immer noch an ihre kapitalbildende Lebensversicherung oder an die versprochenen Garantien. Tatsächlich wurde ihnen vom Vertrieb der Versicherer mit dem herausgestellten Garantiezins oftmals nur Sand in die Augen gestreut! Denn der Versicherungsnehmer glaubt, den Garantiezins bekomme er auf seine Einzahlungen. Das ist aber nicht richtig. Von den eingezahlten Prämien ziehen die Versicherungen diverse Kosten ab: für Abschlussprovisionen, für den sonstigen Vertriebsaufwand, für Verwaltung, Gebührenpauschalen und den Todesfallschutz bei Lebensversicherungen.

Nach diesen Abzügen bleibt nur noch ein weit geringerer Betrag, auf den die Versicherer die garantierte Verzinsung berechnen. Statt Sicherheit und einer guten Altersvorsorge wird es für hunderttausende von Kunden nach jahrzehntelangem, braven Beitragszahlen ein böses Erwachen geben. Die Summe der monatlich abgesparten Beträge wird in hunderttausenden von Fällen negativ verzinst werden!

Ist es schon zu spät, um noch zu handeln?

Eine Möglichkeit ist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Noch effektiver ist bei vielen Verträgen der Ansatz Widerruf. Per Widerruf kann der Versicherungsnehmer deutlich mehr Geld zurück fordern als bei einer bloßen Kündigung: Der Anspruch bei Widerruf ist regelmäßig um 20% bis 40% höher als der Rückkaufswert bei Kündigung.

Das bedeutet: Versicherungsnehmer und deren unabhängige Versicherungsmakler/ Honorarberater sollten von einer kompetenten Anwaltskanzlei prüfen lassen, ob ihre Altverträge widerrufbar sind oder andere Formfehler aufweisen.

Die Verbraucher können nach den BGH-Urteilen auch heute noch widersprechen, wenn z.B. die bei Vertragsschluss übersandten Widerspruchsbelehrungen rechtlich fehlerhaft waren. Die Verbraucherschutzzentralen gehen davon aus, dass rund 70 % der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen bis zum Jahre 2008 formfehlerhaft waren.

Der Rückabwicklungsanspruch beträgt bis zu 95 % der seit Abschluss vom Versicherungsnehmer entrichteten Prämien. Mit der durch den Widerruf freigesetzten Liquidität können Sie aktuelle finanzielle Aufgaben lösen oder eine bessere, flexiblere Altersvorsorge treffen.

Sprechen Sie uns gerne an - unsere Partnerkanzlei bietet für Sie eine kostenlose Erstprüfung auf wirtschaftlichen Erfolg eines Widerrufs!